Zeitplan
Von | Bis | |
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07:15 | Ankommen der Klassen im Raum | |
07:30 | 09:05 | Block I (1./2.Stunde) – Fachunterricht (95 min) |
09:05 | 09:15 | Frühstückspause im Raum |
09:20 | 10:55 | Block II (3./4.Stunde) – Fachunterricht (95 min) |
10:55 | 11:10 | Große Bewegungs- und Spielpause auf dem Hof |
11:15 | 12:00 | 5. Stunde – Fachunterricht |
12:05 | 12:50 | 6. Stunde – Fachunterricht |
12:50 | 13:15 | Mittagspause |
13:20 | 14:55 | Block III (7./8.Stunde) – Fachunterricht, Arbeitsgemeinschaften sowie Ganztagsunterricht in den Klassen 5 und 6 mit verschiedenen Werkstätten (95 min) |
Die Schüler finden sich spätestens zum Vorklingeln 7:15 Uhr auf dem Schulhof ein und begeben sich unverzüglich in die Unterrichtsräume. Die Stunde bzw. der Blockunterricht beginnt und endet mit dem Klingelzeichen bzw. wird durch den jeweiligen Lehrer geregelt. Das Aufsuchen der Toilette während der Unterrichtsstunden ist nur im Ausnahmefall mit Genehmigung des Fachlehrers möglich. Das Verlassen des Schulgebäudes und des Schulgeländes ist während der Unterrichtszeit sowie der Pausen nicht erlaubt, mit Ausnahme der Mittagspause ab Klasse 7.
Die kleinen Pausen dienen lediglich dem Aufsuchen der Fachräume und der Benutzung der Toilette, ansonsten verbleiben die Schüler im Klassenraum. Die Aufsicht in den kleinen Pausen wird vom jeweiligen Lehrer übernommen, der anschließend die Klasse unterrichtet.
Die Pause nach Block Iwird zur Frühstückseinnahme genutzt.
Die Esseneinnahme im Chemie – bzw. Computerraum ist untersagt bzw. wird durch den jeweiligen Fachlehrer gesondert geregelt.
Schüler, die Sportunterricht haben, frühstücken in der Turnhalle.
Die Hofpausen dienen der Erholung und Entspannung, dabei verhält sich jeder Schüler so, dass kein Mitschüler zu Schaden kommt. Bei schlechten Wetterverhältnissen wird abgeklingelt. Die Schüler verbleiben unter Aufsicht des Lehrers, der in der nächsten Stunde die Klasse unterrichtet, im Raum.
Die Pausenordnung ist auch vor dem Sportunterricht einzuhalten. Schüler, die vor der großen Pause Sportunterricht haben, verbleiben mit ihren Sportsachen bis zum Pausenende auf dem Schulhof.
Der Weg zur Turnhalle und von der Turnhalle ist, abgesehen von dem Schulweg morgens und dem Heimweg mittags, nur für den Wechsel des Unterrichtes bestimmt.
Jeder Schüler hat die Weisungen aller Lehrer zu befolgen.
Im gesamten Schulgebäude/Schulgelände verhalten sich alle Schüler diszipliniert. Der Wechsel zwischen den Räumen muss zügig und ordentlich erfolgen, stets ist gegenseitige Rücksichtsnahme angezeigt. Dabei wird der Raum erst betreten, wenn die Klasse, die vorher darin Unterricht hatte, den Raum vollständig verlassen hat.
Die Zwischentüren in den Klassenräumen werden nur zum Wechsel in die benachbarten Räume genutzt. Dafür sind die entsprechenden Lehrer verantwortlich. Die Oberbekleidung hängen alle Schüler an der für den Raum vorgesehenen Garderobe ab. Wertsachen, Geld, Personalausweis, Handys und Schlüssel dürfen sich nicht in den Taschen der Oberbekleidung befinden. Die Schule übernimmt dafür keine Haftung.
Der durch den Klassenleiter benannte Ordnungsdienst (2 Schüler) sorgt dafür, dass der Klassenraum sauber verlassen wird (Tafel reinigen, Papier auflesen und Stühle hochstellen), eine Meldung an die Schulleitung erfolgt, wenn ein Klassenraum grob verschmutzt vorgefunden wird, bei Notwendigkeit das Kehren der Räume nach der letzten Stunde unter Aufsicht des Lehrers erfolgt.
Die Handhabung und Ausgabe der Lehrmittel sowie der technischen Geräte sind ausschließlich Sache des Lehrers oder Beauftragten des Lehrers, z.B. des Fachhelfers.
Die Fachräume Physik, Chemie, Biologie, Werken und der Computerraum dürfen nur mit dem jeweiligen Fachlehrer betreten werden. Für den Sportunterricht gilt die Turnhallenordnung.
Alle Unterrichtsräume werden durch Schüler und Lehrer sauber verlassen. Nach Unterrichtsschluss und bei anderen Veranstaltungen sind die Fenster zu schließen, die Stühle hochzustellen und auf ausgeschaltete elektrische Geräte sowie die Beleuchtung zu achten. Außerdem ist im Zeitraum der Heizperiode die Einstellung der Heizkörper durch den Lehrer zu überprüfen.
Der Klassensprecher oder stellvertretende Klassensprecher ist für die Einholung der Stundenplaninformation verantwortlich. Vertretungsplan über mögliche Änderungen.
Im Alarmfall ertönt das Sondersignal zur Brandmeldung! Alle Schüler, Lehrer, technischen Kräfte und Gäste verlassen sofort das Gebäude und treten klassenweise auf dem Schulhof an.
Die Toilettenanlagen sind sauber zu halten. Jede Verschmutzung oder Beschädigung ist sofort dem Aufsicht führenden Lehrer zu melden.
Bei mutwilligen Sachbeschädigungen in Schulräumen und am Schulmobiliar wird der Verursacher bzw. der Erziehungsberechtigte zur Verantwortung gezogen
Alle Schüler stellen ihre Fahrräder in den Fahrradständern vor dem Schulgelände/Nordseite bzw. auf dem Schulgelände/am Garten-häuschen ab. Für Mopeds besteht im Schulgelände keine Unterstellmöglichkeit. Für entstehende Schäden übernimmt die Schule keine Haftung.
Alle fremden Personen, die die Schule betreten, haben sich im Sekretariat anzumelden.
Die Benutzung der Handys ist für alle Schüler wie folgt geregelt:
Die Handys dürfen zu folgenden Zeiten nur auf dem Schulhof benutzt werden:
– während der Frühaufsicht vor der 1. Stunde – auf dem Hof
– in der Hofpause von 10.55 bis 11.10 Uhr – auf dem Hof
– in der Mittagspause von 12.50 bis 13.15 Uhr – auf dem Hof
Während der Benutzung auf dem Schulhof sind Filmaufnahmen, Fotografieren, Mobbing gegen Mitschüler, verboten.
Spätestens mit dem Vorklingeln und damit vor Betreten des Schulgebäudes sowie der Turnhalle werden die Handys ausgestellt und in die Schultasche gelegt.
Die Benutzung im Schulgebäude sowie in der Turnhalle ist verboten.
Während schriftlicher Leistungstests legen alle Schüler ihre Handys auf dem Lehrertisch ab. (Entsprechend der Prüfungsordnung!)
Schüler, die gegen diese Regelungen verstoßen, müssen mit entsprechenden Maßnahmen rechnen.
Die Lehrer sind befugt, den Schülern Gegenstände (auch Handys, MP3- Player, …), die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören bzw. stören könnten, wegzunehmen und sicherzustellen. Über den Zeitpunkt der Rückgabe derartiger Gegenstände entscheidet der Schulleiter bzw. der entsprechende Lehrer (lt. § 51 Thüringer Schulgesetz).
Allen Schülern wird es zur Pflicht gemacht, dem Unterricht ohne Kopfbedeckung beizuwohnen.
Das Kauen von Kaugummi ist während des Unterrichtes verboten!
Der Besitz, Handel und Genuss von alkoholischen Getränken und Rauschmitteln sowie das Rauchen ist innerhalb der gesamten Schulanlage, einschließlich Turnhallenbereich, Sportplatz und vor bzw. am Schulgelände sowie zu allen schulischen Veranstaltungen, die außerhalb des Schulgeländes stattfinden, untersagt (lt. § 51 Thüringer Schulgesetz).
Im gesamten Schulgelände sind das Werfen von Schneebällen und das Anlegen von Rutschbahnen verboten!
Bei Unfällen im Unterricht bzw. in den Pausen sind alle Lehrer verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten.
Jeder Unfall, auch ein Wegeunfall, muss im Unfallbuch der Schule registriert werden. Sobald ärztliche Hilfe in Anspruch genommen wird, muss eine Unfallanzeige an die Unfallkasse Thüringen binnen drei Tagen erfolgen.
Schüler bzw. Eltern sind verantwortlich, die Unfälle im Sekretariat zu melden.
Alle Lehrer und Schüler sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
Verstöße werden je nach Sachlage entsprechend der Schulordnung, dem Schulgesetz bzw. dem Strafrecht geahndet.
Abschlussklausel:
Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Die vorstehende Hausordnung tritt mit Wirkung vom 01.08.2006 in Kraft.
Sömmerda, den 28.08.2006 (zuletzt geändert am 10.08.2016)
Hirschfeld (Schulleiterin)