§ 47a Projektarbeit

  1. In der Klassenstufe 10 der Regelschule ist eine Projektarbeit zu einem fächerübergreifenden Thema vorzulegen und zu präsentieren. Sie wird in Gruppen von drei bis fünf Schülern erstellt, über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.
  2. Das Thema der Projektarbeit ist zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres der Klassenstufe 9 auszuwählen und bedarf der Genehmigung durch den Schulleiter. Die Projektarbeit ist bis einen Monat nach der Ausgabe der Schulhalbjahreszeugnisse der Klassenstufe 10 vorzulegen.
  3. Die Präsentation der Projektarbeit erfolgt zu einem von der Schule bestimmten Termin vor einer Fachprüfungskommission, die vom Schulleiter unter Berücksichtigung des jeweiligen Schwerpunkts der Projektarbeit Thüringer Schulordnung 13 gebildet wird. Für die Bildung der Fachprüfungskommission und das Beschlussverfahren gilt § 85 Abs. 6,7,9 und 10 entsprechend.
  4. Die Gesamtnote für die Projektarbeit setzt sich aus den Teilnoten für die Durchführung des Projekts einschließlich der schriftlichen Dokumentation seiner Teilschritte, für das Projektergebnis sowie für die Präsentation zusammen. Auf der Grundlage der individuellen Leistung des einzelnen Schülers werden die beiden erstgenannten Teilnoten vom betreuenden Fachlehrer, die letztgenannte Teilnote sowie die Gesamtnote von der jeweiligen Fachprüfungskommission vergeben. Die einzelnen Teilnoten sind je nach Aufgabenstellung angemessen zu Wichten. Im Übrigen gilt
    § 59 Abs. 1 bis 3 und 6.
  5. Schülern, die erst in der Klassenstufe 10 in die Regelschule eintreten, ist die Ausfertigung einer Projektarbeit freigestellt. Wird eine Projektarbeit nicht vorgelegt, erfolgt die Pflichtprüfung im mündlichen Teil der Abschlussprüfung zum Erwerb des Realschulabschlusses in zwei Fächern nach Wahl des Schülers (außer Astronomie, Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache).

 Beschreibung der Projektarbeit

Die Projektarbeit nimmt in hohem Maße Bezug auf das Kompetenzmodell der Thüringer Lehrpläne und die Spezifik der Regelschule.

In § 47a (4) der Thüringer Schulordnung sind die Bestandteile der Projektarbeit ausgeführt. Die Projektarbeit beinhaltet:

1. einen Arbeitsprozess, d.h. die Durchführung eines Projektes zu einem vereinbarten Thema und die schriftliche Dokumentation seiner Teilschritte

2. ein Produkt ab Ergebnis des Arbeitsprozesses

3. eine Präsentation

Erläuterung der Inhalte

Prozess

Der Prozess besteht:

  • aus lehrergeleiteten Arbeitsphasen im unmittelbaren schulischen Kontext (Konsultationen, Beratungen etc.) und aus schülergeleiteten individuellen bzw. Gruppenarbeitsphasen
  • der schriftlichen Dokumentation der Teilschritte durch die Schüler
    • einem Teil mit Vortragscharakter, in dem die Schüler auf Grundlage einer Vorbereitung mit Hilfe
      geeigneter Visualisierungsmöglichkeiten ihr/e Projektergebnis/se reflektieren und vorstellen
    • einem Teil mit Gesprächscharakter, in dem Schüler auf Nachfragen zum Vortrag antworten.

Beide Phasen müssen ausreichend und auf der Grundlage von vereinbarten Kriterien dokumentiert werden, um eine objektive Bewertungsgrundlage zu erhalten. Bei der Durchführung und Dokumentation der Gruppenarbeit ist deshalb zu gewährleisten, dass durch eine schriftliche Dokumentation die individuellen Leistungen der einzelnen Schüler nachvollziehbar sind. In der Planung des Prozesses bzw. seiner Durchführung sollten möglichst außerschulische Ressourcen berücksichtigt werden. Die Einbeziehung von Eltern, fachkundigen Personen, Institutionen, Vereinen, Freien Trägern ist nicht nur hilfreich und sinnvoll, sondern stellt einen bedeutenden Aspekt bei der Umsetzung anwendungsorientierter (schulartspezifischer) Zielstellungen dar. Im schriftlichen Teil werden die Teilschritte bei der Erstellung des Ergebnisses dokumentiert. Dabei geht es entsprechend der Festlegung in der Schulordnung um die Darstellung des Arbeitsprozesses und die Begründung der Arbeitsschritte und nicht um eine schriftliche Aufarbeitung des Themas.

Produkt

Das Produkt / Projektergebnis besteht aus:

•    einem gegenständlich/materiellen Teil oder einer praktischen Demonstration

Der gegenständlich/materielle Teil kann aus Modellen, Fotos, Plakaten, Videos, Vorführungen o.a. bestehen. Das Projektergebnis kann bereits Bestandteil des Prozesses gewesen sein (Projekte, Befragungen, Interviews etc.), muss dann aber in geeigneter Form dokumentiert werden.

Ebenso ist möglich, dass das Projektergebnis eine Form der Präsentation darstellt (Veranstaltungen, Aufführungen…).

Die Produkte sollten in jedem Fall in Thema und der Form relevante Aspekte der Spezifik der Regelschule (Handlungs- und Anwendungsorientierung) widerspiegeln.

Präsentation

Die Präsentation besteht aus zwei Teilen:

Die Präsentation soll genutzt werden, um das Projektergebnis einem erweiterten Personenkreis vorzustellen. So kann die Präsentation vor den Eltern der Schüler oder in einem außerschulischen Rahmen, z.B. in beteiligten Einrichtungen, Betrieben etc., erfolgen oder zur Gestaltung des Fachunterrichts genutzt werden.
Durch einen geeigneten Rahmen bzw. eine adäquate Form der Präsentation wird zum einen die Bedeutung der Projektarbeit hervorgehoben und andererseits die Spezifik sinnfällig. Darüber hinaus wird ein Beitrag für wichtige schulische Zielstellungen geleistet und nach außen verdeutlicht.

Allgemeine Hinweise

Du hast die Aufgabe eine Projektarbeit zu schreiben.

Folgende Hinweise sollten dir helfen, diese Aufgabe bestmöglich zu bewältigen und dir zugleich zeigen, welche Erwartungen mit einer solchen Arbeit verknüpft sind!

1. Bewertung der Projektarbeit für den Realschulabschluss

–          Für die Teilbereiche Arbeitsprozess, Produkt und Präsentation wird je eine Teilnote vergeben.

(Die Teilnoten können unterschiedlich gewichtet oder gleich gewichtet werden.)

–          Aus den Noten der Teilbereiche wird eine Endnote gebildet.

2. Anforderungen – Bewertungskriterien

2.1. Arbeitsprozess

Planung:         – Themenfindung / eigene Denkansätze

                        – selbstständiges Aufsuchen des Betreuers

– selbständige Teilziele und Ideen

Prozess:          – Aufgabenerfüllung

                        – Teamfähigkeit

– Arbeitstechniken / Informationsquellen

            – schriftliche Dokumentation

Formalitäten:  – Termineinhaltung

– Nachweisführung (Berichtsheft)

2.2. Produkt

Inhalt:              – Praxisbezug (Modell, Theaterstück, …)

– vollständige Lösung der Aufgabe

            – fachliche Richtigkeit

            – Darstellung von Zusammenhängen

            – Originalität (Anschauung, Technik, Darstellung)

            – sprachliche Korrektheit (Verständlichkeit,  Grammatik / Orthographie) bei schriftl. Produkt

äußere Form:  – Einhaltung der Gestaltungsvorschriften

2.3. Präsentation

– Vermittlung von Ergebnissen und Konsequenzen

            – sprachliche Darstellung

                        – Anschaulichkeit /Arte4n der Visualisierung (Medien, Quellen,…)

                        – fachliche Richtigkeit

                        – Aufbau logische Abfolge (Zeitfaktor!)

                        – eigene Reflexion auf die Arbeit / Selbsteinschätzung

                        – Reaktion auf An- / Nachfrage

Folgende Kompetenzen solltest du bei der Projektarbeit nachweisen:

           Methodenkompetenz

–        Fragen stellen

–        Eigene Denkansätze liefern

–        Informationen beschaffen und auswerten

–        Arbeitsschritte planen

–        Problemlösungsstrategien anwenden

–        Ergebnisse präsentieren und einschätzen

Sozialkompetenz

–        mit anderen gemeinsam arbeiten

–        Partner und situationsgerecht handeln

–        zuhören können

–        sich gegenseitig helfen

–        mit Konflikten angemessen umgehen

Sachkompetenz

–        Wissen nachweisen und inhaltliche Korrektheit

–        Erkennen von Zusammenhängen

–        eigene Vorstellungen über praktische Realisierbarkeit

Selbstkompetenz

–        eigene Standpunkte entwickeln

–        sich selbst Ziele setzen

–        sich mit anderen sachlich austauschen

–        zielstrebig, sorgfältig und ausdauernd arbeiten