Ab 28.05.2022
Beendigung des Krisenmanagements im schulischen Bereich – Covid 19
Mit dem 27. Mai 2022 endet die Geltungsdauer der aktuellen ThürSARS-CoV-2-KiJuS-Verordnung, die bis zuletzt Infektionsschutzmaßnahmen insbesondere an Schulen und Kindergärten festgelegt hat. Sie soll vorläufig nicht verlängert werden.
Die freiwillige schulische Selbsttestung wird ab dem 27. Mai 2022 beendet.
Ebenfalls tritt der Erlass des TMBJS zur Möglichkeit der Befreiung von der Teilnahme am Präsenzunterricht vom 28. April 2022 zum 27. Mai 2022 außer Kraft.
Präsenzunterricht hat für alle Schülerinnen und Schüler Vorrang. Auch vulnerable Schülerinnen und Schüler unterliegen der Schulpflicht. Die Möglichkeit einer Befreiung vom Präsenzunterricht in besonderen Härtefällen ist dem Ministerium zur Einzelfallentscheidung unverzüglich vorzulegen. Dies gilt bis zum Beginn der Sommerferien.
Die Maskenpflicht in Bus und Bahn bleibt bestehen.
(Quelle: TMBJS, MDR)