Leitgedanken

  • Jeder Schüler[1] hat das Recht, ungestört zu lernen. Jeder, der in unserer Schule lernt, arbeitet oder zu Besuch ist, hat das Recht auf Respekt und Wertschätzung.
  • Übergriffigkeit, Mobbing oder Gewalt dulden wir nicht.
  • Alle Mitarbeiter unserer Schule sind den Schülern weisungsberechtigt. Die Schüler haben die Pflicht, diesen Weisungen Folge zu leisten.
  • Die Klassen- und Fachlehrer dürfen – über die hier genannten Regeln hinaus – weitere Regeln für den eigenen Unterricht oder einen Fachraum mit den Schülern erarbeiten.
  • Die Hausordnung legt verbindliche Regelungen fest, die von allen einzuhalten sind.
    Das Hausrecht obliegt der Schulleitung.

1 Zeitplan

ab 07:15 Uhr Ankommen im Raum und Vorbereitung auf den Unterricht
Block I 1./2. Stunde
07:30 Uhr – 08:15 Uhr / 08:20 Uhr – 09:05 Uhr
09:05 Uhr – 09:20 Uhr Hofpause – 09.20 Uhr Vorklingeln
Block II 3./4. Stunde
09:25 Uhr – 10:10 Uhr / 10:15 Uhr – 11:00 Uhr
11:00 Uhr – 11:15 Uhr Hofpause – 11:15 Uhr Vorklingeln
Block III 5./6. Stunde
11:20 Uhr – 12:05 Uhr / 12:10 Uhr – 12:55 Uhr
12:55 Uhr – 13:15 Uhr Mittagspause – 13:15 Uhr Vorklingeln
Block IV 7./8. Stunde
13:20 Uhr- 14:05 Uhr / 14:10 Uhr – 14:55 Uhr
Fachunterricht, Arbeitsgemeinschaften, offener Ganztagsunterricht mit verschiedenen Angeboten

2 Ankunft und Verlassen des Schulgeländes 

  1. Alle Schüler nutzen den direkten Weg vom Zuhause zur Schule und suchen den Schulhof auf. Auch die Fahrschüler begeben sich nach Ankunft am Schulstandort zügig und auf dem kürzesten Weg auf den Schulhof / in die Schule.
  2. Die Schüler stellen ihre Fahrräder und Roller aller Art in den Fahrradständern, vor dem Schulgelände am Tor Nordseite Schulhof oder auf dem Schulhof Nordseite – Gartenhaus Die Schule übernimmt für Beschädigungen oder Verlust keinerlei Haftung.
  3. Für Zweikrafträder besteht auf dem Schulgelände keine Unterstellmöglichkeit.
  4. Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Schüler umgehend das Schulgelände.

3 Verhalten im Schulgebäude, auf dem Schulhof und auf dem Schulweg

  1. Der Wechsel zwischen den Räumen erfolgt zügig. Dabei ist stets auf gegenseitige Rücksichtnahme zu achten. Der Raum wird erst dann betreten, wenn die Klasse, die vorher darin Unterricht hatte, diesen vollständig verlassen hat.
  2. Alle Unterrichtsräume, die Aufenthaltsräume sowie die Umkleidekabinen in der Turnhalle sind nach jeder Nutzung sauber zu verlassen. Eine allgemeine Ordnung muss gewährt sein. Bei Notwendigkeit erfolgt das Kehren des Raumes.
  3. Die Fachräume dürfen nur mit einem Lehrer / einer Aufsichtsperson betreten werden. Für den Sportunterricht gilt die Turnhallenordnung und für die Fachräume die jeweilige Fachraumordnung.
  4. Die Toiletten sind kein Spielplatz oder Aufenthaltsraum und müssen sauber verlassen werden. Mit den Toilettenartikeln ist pfleglich umzugehen.
  5. Das Mitführen, Handeln und Konsumieren von alkoholischen Getränken, Energydrinks, Rauschmitteln, ebenso das Mitführen von E-Zigaretten, E-Shishas u.Ä. sowie das Herumsprühen von Duftstoffen ist verboten.
    Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude herrscht Rauchverbot.
    Auf die Einhaltung von § 10 JuSchG wird hingewiesen.
  6. Das Mitbringen, Anfertigen oder Benutzen von Gegenständen jedweder Art und Material, die geeignet erscheinen, sich selbst oder andere zu verletzen oder zu gefährden, sind auf dem Schulweg, auf dem gesamten Schulgelände und im Schulgebäude, verboten.
  7. Jede schulfremde Person ist verpflichtet, sich im Sekretariat an- und abzumelden. Eltern oder beauftragte Personen, die Kinder vom Unterricht oder der Nachmittagsbetreuung abholen, melden sich beim jeweiligen Lehrer oder Erzieher des Kindes bzw. warten vor der Schule. Die Feuerwehrzufahrt muss immer freigehalten sein, Autos dürfen hier nicht abgestellt werden.
  8. In einem Brand- oder Alarmfall ertönt ein Sondersignal. Alle im Schulgebäude befindlichen Personen verlassen entsprechend des Fluchtplanes auf dem kürzesten Weg sofort das Gebäude und treten klassenweise auf dem Schulhof an, sofern dies möglich ist.
  9. Fundsachen werden im Sekretariat oder bei einem Lehrer abgegeben. Für Wertsachen, die in die Schule mitgebracht werden, übernimmt die Schule oder der Schulträger keine Haftung bei Beschädigung oder Verlust.
  10. Die Lehrer sind befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören bzw. stören könnten, wegzunehmen und sicherzustellen.
    Über den Zeitpunkt der Rückgabe dieser Gegenstände entscheidet der entsprechende Lehrer (lt. §51 Thüringer Schulgesetz).

4 Pausen

  1. Die 5-Minuten-Pause dient dem Raumwechsel, der Vorbereitung der Unterrichtsmaterialien sowie dem Aufsuchen der Toilette.
  2. Die Frühstückspause findet für alle Schüler auf dem Schulhof statt. In der Zeit von November / Dezember bis März können die Schüler ab Klasse 7 an den vereinbarten Aufenthaltsorten im Gebäude diese Pause verbringen. Änderungen sind jederzeit, auch witterungsbedingt, möglich.
  3. Die Hofpausen verbringen alle Schüler auf dem Schulhof und nutzen diese zur Erholung und Bewegung. Es gibt einen Pausenhof für die Schüler der Klassen 1- 4 mit entsprechend festgelegten Ausgängen und einen Pausenhof für die Schüler der Klassen 5 – 10.
    Diese nutzen zum Verlassen des Schulgebäudes ausschließlich die drei grünen Ausgangstüren zum Schulhof. Die Treppenaufgänge bleiben frei.
  4. Bei schlechten Wetterverhältnissen wird „abgeklingelt“; es ertönt ein Sondersignal oder eine Durchsage im Schulgebäude. Jeder Schüler wechselt ggf. den Raum und verbleibet unter Aufsicht des Lehrers, der in der nächsten Stunde die Klasse unterrichtet, im Raum.
  5. Schüler, die vor dem Unterricht und nach den Hofpausen Sportunterricht haben, verbleiben bis zum Vorklingeln auf dem Schulhof.
  6. Das Verlassen des Schulgeländes ist allen Schülern während der Unterrichtszeit untersagt.
    In der Mittagspause ist das Verlassen des Schulgeländes nur Schülern ab Klassenstufe 7 erlaubt.

5 Digitale Endgeräte

  1. Im Unterricht und im Schulhort ist die Nutzung digitaler Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich vom pädagogischen Personal gefordert und pädagogisch angeleitet ist oder medizinisch nachgewiesene Gründe vorliegen oder ein Notfall eintritt, der die Kommunikation mit Bezugspersonen unverzüglich erfordert (wie z.B. Änderung im Zeitplan, Krankheit, Verletzung, Havarien und Ähnliches).
  2. Das Verbot für die Nutzung digitaler Endgeräte gilt auch in allen Pausen.
  3. Spätestens mit dem Vorklingeln und damit vor Betreten des Schulgebäudes sowie der Turnhalle werden die digitalen Geräte in den lautlosen Modus (ohne Vibration) versetzt und in die Schultasche gelegt und verbleiben dort bis zum Unterrichtsende – Ausnahme siehe Punkt A.
  4. Auf dem gesamten Schulgelände inklusive Turnhalle und auf dem Schulweg sind jegliche Bild-, Film- bzw. Tonaufnahmen verboten.
  5. Bei Raumwechsel kann nachgeschaut werden, wo die nächste Unterrichtsstunde stattfindet.
  6. Bei unzulässiger Nutzung oder Störung des Schulbetriebs kann das digitale Endgerät einbehalten werden, über den Zeitpunkt der Rückgabe entscheidet der jeweilige Lehrer, Erzieher unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Absprache mit der Schulleitung. (ThürSchulG § 30, § 51)

Bei Verstößen gegen diese Hausordnung erfolgen pädagogische Maßnahmen, oder Ordnungsmaßnahmen nach § 51 Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG).

6 Abschlussklausel 

  1. Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit immer der Schriftform.
  2. Die vorstehende Hausordnung tritt mit Wirkung vom 08.09.2025 in Kraft.

Sömmerda, den 08.09.2025

Beate Raube
Schulleiterin

[1] Die maskuline Schreibweise von Personen dient dem besseren Leseverständnis und stellt keine Bevorzugung, Ausgrenzung oder Diskriminierung dar.